Was machen Personalräte?
Personalräte bei den Bezirksregierungen
Die Bezirkspersonalräte, die für jede Schulart getrennt gewählt werden, nehmen Ihre Interessen wahr und stimmen alle Aktivitäten mit Ihnen als mögliche Betroffene ab.
Man muss unterscheiden zwischen dem Bezirkspersonalrat für Grundschulen und den Personalräten der übrigen Schulformen bei den Bezirksregierungen.
Die Grundschule ist die einzige Schulform mit einer dreistufigen Personalvertretung, da sie eine örtliche Schulaufsicht mit Dienstvorgesetzteneigenschaften hat: Die Örtlichen Personalräte (ÖPR) bei den Kreisen und Städten, der Bezirkspersonalrat (BPR) bei der Mittelbehörde (Bezirksregierungen) und der Hauptpersonalrat (HPR) beim Schulministerium in Düsseldorf.
Alle anderen Schulformen haben eine zweistufige Personalvertretung.
Die Mitglieder des Bezirkspersonalrates stehen allen Beschäftigten u. a. bei folgenden Maßnahmen, die bei der Bezirksregierung geregelt werden, beratend und unterstützend zur Seite:
- Versetzungen innerhalb der Bezirksregierung und zwischen den Bezirksregierungen
- Beurlaubungen
- Einstellungen und Rückkehr aus der Elternzeit
- Stellenausschreibungen und Beförderungen
- Abordnungen an eine andere Schulform
- Kürzungen der LAA-Bezüge
- amtsärztliche Untersuchungen
- Zurruhesetzungen
- und vieles mehr...
Jeder Personalrat bei der Bezirksregierung
- wacht darüber, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen und Verträge eingehalten werden (§ 64 Nr. 2 LPVG),
- verhandelt mit der Dienststelle über berechtigte Anregungen und Beschwerden der Beschäftigten (§ 64 Nr. 5 LPVG),
- sucht im Konfliktfall mit allen Beteiligten nach einvernehmlichen Lösungen,
- berät die Beschäftigten individuell und vertraulich,
- begleitet Kolleginnen und Kollegen auf Wunsch bei Dienst- oder BEM-Gesprächen und unterstützt sie bei Versetzungsanträgen,
- unterstützt Lehrkräfte bei Bedarf in Gesprächen mit der Dienststelle oder bei Unstimmigkeiten mit der Schulleitung (bei Grundschulen übernimmt dies der örtliche Personalrat),
- führt jährlich Personalversammlungen und ggf. Teil-Personalversammlungen durch z. B. für Lehrerräte oder Schulsozialarbeiter (für die Grundschulen geschieht dies vor Ort durch die örtlichen Personalräte).
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