Was machen Personalräte?
Örtlicher Personalrat bei den Schulämtern
Aufgrund ihrer Anzahl und Beschäftigtengröße haben die Grundschulen einen Örtlichen Personalrat (ÖPR), der beim Schulamt angesiedelt ist. In Nordrhein-Westfalen gibt es 53 Örtliche Personalräte.
Wenn dienstliche Entscheidungen getroffen werden sollen, ist Ihr Örtlicher Personalrat als Ihr „Kollegial-Organ“ der richtige Ansprechpartner. In den Grundschulen hängen die Adresslisten der Personalratsmitglieder und die Zeiten der Sprechstunden aus.
Die Personalratsmitglieder stehen Ihnen beratend und unterstützend unter anderem bei folgenden Angelegenheiten zur Seite:
- Vermittlung bei Konflikten im Kollegium, mit der Schulleitung oder der Schulaufsicht
- Teilzeitbeschäftigung
- Beurlaubung aus dienstlichen oder persönlichen Gründen
- Altersteilzeit
- Mutterschutz und Elternzeit
- Versetzung und Abordnung
- Einstellung
- Mehrarbeit
- Einstufung in die Entgelttabelle
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Genehmigung von Nebentätigkeit
- Fortbildung
- Gespräche zum „Betrieblichen Eingliederungsmanagement“ (BEM)
- Und vieles mehr...
Umfangreiche Informationen über die Tätigkeiten Ihres Örtlichen Personalrats erhalten Sie im Rahmen einer jährlich stattfindenden Personalversammlung – ein Termin, an dem man teilnehmen sollte.
Richtig. Wichtig. VBE wählen!