Was machen Personalräte?
Hauptpersonalräte beim Schulministerium
Die Hauptpersonalräte sind in ihrer Zuständigkeit die „oberste“ Instanz der Mitbestimmung. Sie sind immer dann nach dem Landespersonalvertretungsgesetz zu beteiligen, wenn Maßnahmen getroffen werden sollen, die mehrere „Mittelbehörden“ (Bezirksregierungen) mit ihren nachgeordneten Dienststellen (Schulämter) betreffen.
Wenn also z. B. die Ministerin für den gesamten nachgeordneten Dienststellenbereich eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme anordnen will, so muss sie den Hauptpersonalrat beteiligen.
Der Hauptpersonalrat setzt sich somit unter anderem bei folgenden Angelegenheiten für Sie ein:
- Änderung der allgemeinen Dienstordnung
- Anlegen oder Ändern von Fortbildungsstrukturen
- Einführung von Datenerfassungssystemen
- Koordinierung und Durchführung von landesweiten Versetzungsverfahren
- Und vieles mehr...
Daneben sind Hauptpersonalräte zuständig für Eingaben oder Beschwerden von Bediensteten, die entweder die Ebene des Ministeriums betreffen oder die aus dem Stufenverfahren in die Zuständigkeit der Hauptpersonalräte abgegeben werden. Dies geschieht immer dann, wenn sich der Bezirkspersonalrat nicht mit der Dienststelle der Bezirksregierung bei einer mitbestimmungspflichtigen Vorlage einigen konnte. Der Hauptpersonalrat entscheidet dann, ob er sich bei erneutem Scheitern auf seiner Ebene an die Einigungsstelle wendet.
Daher: Ihre Stimme für den VBE.