Wie wird gewählt?
Zum Ende einer Wahlperiode wird ein Wahlvorstand eingesetzt, der die Neuwahlen leitet und durchführt. Er prüft, wie viele Beschäftigte die Dienststelle bezogen auf die jeweilige Personalvertretung hat. Beispielsweise prüft ein Wahlvorstand auf Schulamtsebene für die Wahl zum Örtlichen Personalrat (nur bei Grundschulen) die Beschäftigtenzahlen, wer gewählt werden bzw. wählen darf und aus wie vielen Mitgliedern der neue Personalrat bestehen wird. Ebenso verfährt ein Wahlvorstand auf der Ebene der Bezirksregierungen (Wahl Bezirkspersonalrat) und des Ministeriums (Wahl Hauptpersonalrat).
Wahlberechtigt sind alle Beschäftigten im Landesdienst der jeweiligen Schulform. Sie wählen nach Ebenen auf getrennten, farblich markierten Wahlzetteln
- Hauptpersonalräte beim Ministerium
- (Bezirks-)Personalräte bei den Bezirksregierungen
- Örtliche Personalräte bei den Schulämtern
Jeder Wahlberechtigte hat jeweils eine Stimme und die Wahl aus mindestens zwei verschiedenen Listen pro Ebene. Die Listen bestehen aus Kandidatinnen und Kandidaten der bei der Dienststelle vorhandenen Gewerkschaften, Verbände und anderen Gruppierungen.
Auf jedem Wahlzettel erscheinen nur die ersten 3 Kandidatinnen bzw. Kandidaten der jeweiligen Liste. Die übrigen Bewerber um einen Personalratsposten können dem Aushang der Wahlvorschlagslisten in der Schule oder beim Schulamt entnommen werden. Gewählt wird immer eine ganze Liste und keine Einzelperson. Die Stimmzettel werden vom Wahlvorstand, versehen mit einer Erklärung zur Stimmabgabe, per Brief allen Wahlberechtigten zugestellt. Diese Erklärung muss ausgefüllt werden und zusammen mit dem Wahlbrief, in dem sich die Stimmzettel befinden, in dem an den Wahlvorstand adressierten Freiumschlag zurückgeschickt oder an einem vereinbarten Ort in der Dienststelle eingeworfen werden.